Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Steuerbescheid öffnet, hofft auf Richtigkeit. Tatsächlich enthält ein erheblicher Teil aller Bescheide Fehler. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine geht davon aus, dass jeder zweite bis dritte Bescheid zumindest eine korrekturfähige Position aufweist. Für Selbstständige ist die Fehlerquote besonders hoch, weil ihre steuerliche Situation komplexer ist: Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge, Umsatzsteuervoranmeldungen und unregelmäßige Einkünfte lassen mehr Spielraum für abweichende Einschätzungen durch das Finanzamt.
Warum Bescheide häufig von der Steuererklärung abweichen
Das Finanzamt übernimmt längst nicht alle Angaben aus der Steuererklärung ungeprüft. Sachbearbeiter können Positionen streichen, kürzen oder anders bewerten. Typische Streitpunkte bei Selbstständigen sind Homeoffice-Kosten, die anteilige Absetzung eines Fahrzeugs, Reisekosten ohne lückenlose Dokumentation oder die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Nutzung von Geräten. Auch Schreibfehler im Bescheid, falsch übertragene Zahlen oder fehlerhafte Steuersätze kommen vor. Wer seinen Bescheid nur auf den Nachzahlungsbetrag schaut, übersieht dabei möglicherweise, dass das Finanzamt gleichzeitig Grundlagen für künftige Vorauszahlungen falsch festgesetzt hat.
Ein häufiger Fallstrick ist die sogenannte Vorläufigkeit. Bestimmte Punkte werden vom Finanzamt vorläufig festgesetzt, weil entsprechende Rechtsfragen noch beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Wer diese Vermerke im Bescheid nicht liest, weiß nicht, welche Positionen später noch aufgerollt werden können und welche bereits bestandskräftig sind.
Die Ein-Monats-Frist: Kein Spielraum für Nachlässigkeit
Nach Erhalt des Steuerbescheids bleiben exakt einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Datum des Bescheids zu laufen, da die Finanzverwaltung eine Bekanntgabevermutung nach § 122 Abgabenordnung (Abgabenordnung, gesetze-im-internet.de) zugrunde legt. Ein am 10. eines Monats datierter Bescheid gilt demnach am 13. als bekanntgegeben, die Einspruchsfrist endet am 13. des Folgemonats. Wer die Frist verpasst, kann in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, muss dafür aber einen triftigen Grund nachweisen, etwa einen Krankenhausaufenthalt.
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen, entweder per Brief, Fax oder über das ELSTER-Portal. Eine formlose E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur gilt rechtlich nicht als fristwahrend. Im Einspruchsschreiben reicht es zunächst, den Bescheid zu bezeichnen und den Einspruch zu erklären. Die Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber nicht zu lange auf sich warten lassen.
Wann ein Einspruch sich konkret lohnt
Nicht jede Abweichung rechtfertigt einen Einspruch. Wer 50 Euro Nachzahlung akzeptiert und damit Zeit spart, handelt rational. Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt Betriebsausgaben in größerem Umfang gestrichen hat, ein Investitionsabzugsbetrag nicht anerkannt wurde oder die Vorauszahlungen so festgesetzt wurden, dass sie das laufende Geschäftsjahr ernsthaft belasten. Auch Grundlagenbescheide, also etwa Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag, sollten immer geprüft werden, weil Fehler dort in Folgebescheiden fortwirken.
Konkret: Ein Grafikdesigner, der 3.800 Euro Arbeitszimmerkosten geltend gemacht hat, das Finanzamt aber nur 1.200 Euro anerkannte, verliert bei einem Steuersatz von 35 Prozent rund 910 Euro. Das rechtfertigt den Aufwand eines Einspruchs. Wer dabei ein Musterschreiben als Ausgangspunkt nutzen möchte, findet unter Einspruch gegen Steuerbescheid Muster eine strukturierte Vorlage, die die wesentlichen Pflichtangaben abdeckt.
So wird der Einspruch richtig begründet
Ein guter Einspruch benennt präzise, welche Position im Bescheid angefochten wird, und belegt die eigene Rechtsauffassung. Pauschale Formulierungen wie „ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden“ reichen zwar formal aus, überzeugen aber selten. Stattdessen sollte man konkret auf die jeweilige Zeile im Bescheid verweisen, die entsprechende Rechtsgrundlage nennen und Belege beifügen.
- Steuerbescheid und Steuererklärung vergleichen: Welche Positionen hat das Finanzamt geändert oder gestrichen?
- Belege zusammenstellen: Quittungen, Fahrtenbücher, Verträge, Kontoauszüge
- Rechtsgrundlage benennen: Einkommensteuergesetz, Urteil des Bundesfinanzhofs oder Schreiben des Bundesfinanzministeriums
- Aussetzung der Vollziehung beantragen: Wenn eine Nachzahlung droht und der Einspruch aussichtsreich erscheint, kann man gleichzeitig beantragen, dass die strittige Summe bis zur Entscheidung nicht fällig wird
Was nach dem Einspruch passiert
Das Finanzamt prüft den Einspruch und reagiert entweder mit einer Änderung des Bescheids, einer Einspruchsentscheidung (mit der man zum Finanzgericht gehen kann) oder einer einvernehmlichen Lösung. In vielen Fällen meldet sich das Finanzamt zunächst mit einem Schreiben, das die eigene Rechtsauffassung darlegt und dem Einspruchsführer Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Wer hier schweigt, riskiert, dass der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird.
Wichtig: Ein Einspruch kann in seltenen Fällen auch zu einem schlechteren Ergebnis führen, nämlich dann, wenn das Finanzamt im Zuge der erneuten Prüfung weitere Punkte beanstandet, die bisher unbemerkt geblieben sind. Das ist die sogenannte Verböserung. Das Finanzamt muss den Steuerpflichtigen vorher informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Einspruch zurückzuziehen. Trotzdem sollte man dieses Risiko vor der Einlegung eines Einspruchs realistisch einschätzen.
Steuerberater oder Selbst einlegen?
Viele Selbstständige legen einfache Einsprüche selbst ein, etwa wenn ein Zahlendreher im Bescheid offensichtlich ist oder das Finanzamt eine Rechnung übersehen hat, die der Erklärung beigefügt war. Komplexere Sachverhalte, insbesondere wenn es um Rechtsfragen geht oder das Finanzamt eine grundsätzliche Rechtsauffassung vertritt, sind besser in den Händen eines Steuerberaters aufgehoben. Wer Mitglied in einem Berufsverband ist, sollte prüfen, ob dort steuerliche Beratungsleistungen oder zumindest Empfehlungen angeboten werden. Der Bundessteuerberaterkammer bietet zudem eine Steuerberatersuche an, mit der man einen zugelassenen Berater in der eigenen Region findet.
Unterm Strich gilt: Ein Steuerbescheid ist kein Endurteil. Selbstständige und Freiberufler, die ihre Unterlagen kennen und die Fristen im Blick behalten, haben durchaus Möglichkeiten, sich gegen fehlerhafte Festsetzungen zu wehren. Der erste Schritt ist immer ein genauer Blick in den Bescheid und der Vergleich mit dem, was in der Steuererklärung angegeben wurde.

